An Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht, wird auch ein Schulforum eingerichtet.
Mitglieder sind der Schulleiter / die Schulleiterin, zwei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, der Schülerausschuss und ein Vertreter des Sachaufwandsträgers.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich und außerhalb der regulären Unterrichtszeit durchzuführen. Das Schulforum wird vom Schulleiter / von der Schulleiterin mindestens einmal im Halbjahr einberufen.
Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab.
Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:
Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu
Weitere Informationen vgl. Art. 69 BayEUG, §§ 17, 19 (2), 22 (2), 26 (1, 3) BaySchO