Elternbeirat

Am 1. Oktober 2024 fand die Wahl des neuen Elternbeirates statt.

Wir danken allen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Wahl zur Verfügung gestellt haben, und gratulieren den Gewählten!

Elternbeiratsmitglieder im Schuljahr 2024/25 sind folgende Damen und Herren:

  • Herr Manfred Aust
  • Frau Birgit Baumer-Waltersdorf
  • Herr Thomas Denninger
  • Frau Andrea Geisler
  • Herr Ben Lutz
  • Frau Bettina Müller
  • Frau Lioba Naumann
  • Frau Karina Oberweiler
  • Frau Belgin Saffak
  • Herr Dirk Salan
  • Frau Maresa Steurer
  • Frau Waltraud Zindath

 

Als Ersatzkandidatinnen wurden gewählt:

  • Frau Alexandra Schlager
  • Frau Sina Strohmaier

 

 

Für Fragen und Gespräche steht der Elternbeirat den Eltern gerne bei allen schulischen Veranstaltungen oder per Email unter elternbeirat@realschule-kaufbeuren.de zur Verfügung.

Nach Art.65 BayEUG wirkt der Elternbeirat mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und soweit dies in der Schulordnung für die Realschulen in Bayern vorgesehen ist.

Aufgaben des Elternbeirats sind insbesondere

  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen, 
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren, 
  • den Eltern aller Schülerinnen und Schüler oder den Schülerinnen und Schülern einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben, 
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und an die Schulleitung weiter zu reichen, 
  • durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen
  • Rechte im Verfahren, das zur Entlassung einer Schülerin / eines Schülers von der Schule oder zum Ausschluss von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, wahrzunehmen
  • bei der Bestimmung eines Namens für eine Schule mitzuwirken

Der Elternbeirat leistet darüber hinaus in Einzelfällen auch finanzielle Unterstützung für bedürftige Eltern durch Bezuschussung von Klassenfahrten oder anderen Projekten. Damit diese Unterstützung auch in Zukunft gewährt werden kann, ist der Elternbeirat auf Spenden angewiesen.

Die Elternspende kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden Das Finanzamt erkennt die Einzahlungsquittung für Spenden bis 50 € als Beleg an. Die Spendengelder kommen ausschließlich schulischen Projekten zugute.

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