
In unserer Schule kommen viele Menschen mit unterschiedlichen Interessen zusammen. Die SLR-Realschule ist für mehrere Stunden unser gemeinsamer Lern- und Lebensraum. Wie in jeder Gemeinschaft entstehen in unserer Schule Freundschaften und Konflikte.
Daraus ergeben sich für uns folgende übergeordnete Ziele:
Eine Gemeinschaft kann nur funktionieren, wenn man sich aufeinander verlassen kann und sich jeder an die vereinbarten Regelungen hält. Diese gelten für folgende Bereiche:
Unterrichtsfremde Gegenstände, die das Schulleben stören können, lassen wir zu Hause. Was den Umgang mit Smartphones, Smartwatches und ähnlichen Geräten angeht, halten wir uns an die Vorgaben der „Nutzungsordnung für digitale Endgeräte“. Bei Zuwiderhandlung werden diese bis zum Ende der sechsten Stunde einbehalten. Im Wiederholungsfall können Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob Handys u. ä. zu Beginn schriftlicher Leistungserhebungen vorübergehend abzugeben sind.
Im Umgang miteinander gilt für uns die „Goldene Regel“: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“
Wir regeln Konflikte gewaltfrei. Gewalt gegen Mitschüler und Gegenstände lehnen wir genauso wie Mobbing grundsätzlich ab.
Wir beschimpfen und beleidigen niemanden und üben keinerlei körperliche Gewalt aus.
Auch außerhalb der Schule verhalten wir uns rücksichtsvoll und hilfsbereit (z. B. an den Haltestellen, im Schulbus und bei allen schulischen Veran-staltungen).
Über Konflikte soll in der Klasse offen und ehrlich gesprochen werden. Insbesondere Klassen- und Schülersprecher, Klassenleiter, Verbidungslehrer oder Streitschlichter sollen bei der Konfliktlösung als Vermittler helfen.
Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, finden sich Lehrer und Schüler rechtzeitig am jeweiligen Unterrichtsraum ein.
In unserem Unterrichtsraum legen wir die benötigten Arbeitsmaterialien unaufgefordert bereit.
Kommen wir zu spät, melden wir uns zunächst im Sekretariat. Wir entschuldigen uns, wenn wir in unsere Klasse kommen, und stören den Unterrichtsverlauf nicht.
Ist der Lehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, wird dies durch den Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat mitgeteilt.
Unterricht ist nur in einer entspannten, ruhigen und konzentrierten Atmosphäre möglich. Dazu tragen wir durch unser Verhalten bei. Wenn etwas mit der Lehrkraft zu besprechen ist, ist dazu die Zeit außerhalb des Unterrichts zu nutzen.
Beim Stundenwechsel gehen wir zügig zu unserem nächsten Unterrichtsraum. Der Aufenthalt auf den Gängen oder in fremden Klassenzimmern ist zu unterlassen.
Wir leisten den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkraft Folge.
In der Pause halten wir uns in der Pausenhalle oder auf dem Pausenhof auf. Wenn wir in den Innenhof gehen (9. und 10. Klasse), verhalten wir uns ruhig, weil hier ganz bewusst ein Ort der Ruhe sein soll.
Beim Pausenverkauf am Kiosk warten wir ordentlich, bis wir an der Reihe sind.
Wir unterlassen alles, was Mitschüler gefährden könnte, z. B. das rücksichtslose Ballspielen oder das Schneeballwerfen im Winter.
Wir vermeiden es, durch unüberlegte Aktionen die Aufmerksamkeit der anderen Schüler zu erlangen, damit keine Unruhe entsteht.
Wir versuchen, möglichst in den Pausenzeiten auf die Toilette zu gehen.
Beim ersten Gong am Ende der Pause gehen wir zügig zurück in unsere Unterrichtsräume, damit die vierte Stunde pünktlich beginnen kann. Auch die Lehrkräfte gehen rechtzeitig wieder in den Unterricht.
Der Zugang zum Fahrradkeller ist nur den Fahrradbesitzern erlaubt.
Außerhalb der Unterrichtszeiten sind Glasflaschen auf dem gesamten Schulgelände verboten. Schulische Veranstaltungen sind davon ausgenommen.
Umweltschutz ist uns wichtig. Aus diesem Grund achten wir grundsätzlich auf Sauberkeit in den Unterrichtsräumen und Gängen genauso wie auf dem Schulgelände und entsorgen unseren Müll ordnungsgemäß.
Mit Lebensmitteln gehen wir sorgsam um und werfen sie nicht achtlos weg.
Beim Verlassen der Unterrichtsräume achten wir auf geschlossene Fenster und schalten das Licht aus. Die Heizkörperthermostate stellen wir auf ei-nen vernünftigen Wert.
Fenster werden nur zum Stoßlüften in Anwesenheit einer Lehrkraft geöffnet.
Wir verzichten auf das Kaugummikauen, da es häufig die Ursache für Verunreinigungen ist.
Wir wollen die Rechte und Gefühle aller akzeptieren. Deshalb halten wir uns an die Regelungen der Hausordnung.
Kaufbeuren im Februar 2021 / Mitglieder des Schulforums
Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schülerinnen/Schüler gilt an unserer Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die nachstehende Nutzungsordnung. Diese gilt sinngemäß auch für alle anderen technischen Geräte, mit denen Schüler/innen umgehen. Durch ihre Unterschrift in Anlage 4 versichern die Nutzungsberechtigten (Schülerinnen/Schüler – im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberechtigten) durch ihre Unterschrift, dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen und einhalten. Die Abgabe der unterschriebenen Erklärung in Anlage 4 ist Voraussetzung für die Nutzung der schuleigenen Medienausstattung.
Jede Nutzerin/jeder Nutzer muss mit den zur Verfügung gestellten Medien sorgsam umgehen. Probleme und/oder Schäden sind zu Stundenbeginn oder bei Auftreten unverzüglich der Aufsicht führenden Lehrkraft zu melden. Jegliche Manipulationen an der schulischen Hardwareausstattung (Dokumentenkameras, WLAN-Hotspots, Multimediageräte, Beamer, PCs, Tastaturen, Mäuse, usw.) sowie Veränderungen der Computersysteme betreffend Installation, Konfiguration und Netzwerk sind untersagt. Automatisch geladene Programme (z. B. Virenscanner) dürfen nur nach Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft deaktiviert werden. Bei vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Beschädigungen hat die Verursacherin/der Verursacher den Schaden und die evtl. nötigen Folgekosten zu tragen und ggf. mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Jede Benutzerin/jeder Benutzer darf sich nur mit ihrer/seiner eigenen Benutzerkennung in das Netzwerk einwählen. Das Passwort muss geheim gehalten und ggf. durch die Lehrkraft geändert werden. Die Kenntnis eines fremden Passwortes ist der Lehrkraft/der Systembetreuung unverzüglich mitzuteilen. Vor Verlassen des Arbeitsplatzes muss sich jede Benutzerin/jeder Benutzer vom System abmelden. Für Handlungen, die unter einem Benutzerpasswort erfolgen, kann die Passwortinhaberin/der Passwortinhaber verantwortlich gemacht werden.
Das Einnehmen von Speisen und Getränken in den EDV-Räumen ist verboten! Speisen und Getränke dürfen nur im Rucksack bzw. in der Schultasche in die EDV-Räume gebracht werden. Die empfindliche Displayoberfläche der Bildschirme darf nicht berührt werden, außer zu Reinigungszwecken nach Genehmigung der Aufsicht führenden/unterrichtenden Lehrkraft. Jede Benutzerin/jeder Benutzer bedient ausschließlich die ihr/ihm zugewiesenen Geräte. Die Arbeitsplätze sind sauber zu halten. Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen, Stühle zurechtzurücken und Abfall zu entsorgen. Tastaturabdeckungen für den Anfangsunterricht sind sorgsam zu behandeln. Die Verwendung von mitgebrachten USB-Sticks und/oder anderen Datenträgern sowie privaten Notebooks, Tablets und Smartphones ist untersagt. Ausnahmen sind nur für schulische Zwecke möglich und müssen durch die unterrichtende Lehrkraft (nach Überprüfung auf Virenfreiheit) im Einzelfall genehmigt werden.
In den Klassenzimmern und Fachräumen ist besondere Vorsicht geboten im Bereich der EDV-Ausstattung, insbesondere am Lehrerpult. Speisen und Getränke sind von der EDV-Ausstattung fernzuhalten. Schülerinnen und Schülern ist die Benutzung der EDV-Ausstattung nur nach Aufforderung durch die Aufsicht führende/unterrichtende Lehrkraft gestattet.
Die gesamte Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Downloads sind verboten, wenn sie privaten Zwecken (Musik, Videos, Spiele etc.) dienen. Software darf nur durch Systembetreuer oder Lehrkräfte installiert werden. Bei der Benutzung des Internets dürfen im Namen der Schule weder kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen noch Vertragsverhältnisse eingegangen werden. Insbesondere dürfen nur Webseiten besucht werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
Das Funknetzwerk der Schule darf nur zu unterrichtlichen Zwecken verwendet werden. Für einzelne Schülerinnen und Schüler besteht kein Anspruch auf Nutzung des Funknetzwerkes. Schülerinnen und Schüler dürfen nur auf Anweisung der Aufsicht führenden/unterrichtenden Lehrkraft eine Verbindung mit dem Funknetzwerk herstellen. Auf Anweisung der Aufsicht führenden/unterrichtenden Lehrkraft ist die Verbindung zum Funknetzwerk zu trennen. Die Nutzung des Funknetzwerks außerhalb des Unterrichts (z. B. in der Pause, vor und nach dem Unterricht) ist für Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. Bei der Benutzung des Funknetzwerks ist auf sparsamen Umgang mit der verfügbaren Bandbreite zu achten (insbesondere kein Video-Streaming o.ä.). Alle Netzwerkzugriffe über das Funknetzwerk werden grundsätzlich protokolliert und zusammen mit den zugehörigen persönlichen Daten gespeichert. Die Speicherung und Weitergabe dieser Daten ist in Art. 85 BayEUG geregelt.
Die Nutzung privater digitaler Endgeräte an der Schule unterliegt der Anlage 1: „Nutzungsordnung für digitale Endgeräte“.
Es dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen oder strafbaren Inhalte, z. B. Gewalt verherrlichender, pornographischer, verfassungsfeindlicher oder volksverhetzender Art aufgerufen, ins Netz gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist unverzüglich die unterrichtende Lehrkraft zu informieren und auf deren Anweisung die Anwendung zu schließen.
Durch von Schülerinnen/Schülern erstellte Inhalte dürfen andere Personen nicht beleidigt werden. Die Veröffentlichungen von Internetseiten bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Webmaster/die Schulleitung und/oder die zuständige Lehrkraft.
Persönliche Daten von Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften (z. B. Namen) dürfen nur verwendet werden, wenn die Betroffenen vorher schriftlich zugestimmt haben. Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen (oder bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte) ihr Einverständnis erklärt haben. Wegen des Urheberrechts dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Urheberin/des Urhebers keine fremden Inhalte auf Internetseiten verwendet werden (z. B. fremde Texte, Logos, Bilder, Karten etc.).
Jede Schülerin/jeder Schüler ist grundsätzlich für die von ihr/ihm erstellten Inhalte zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich und kann ggf. entsprechend belangt werden. Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über das Internet abgerufen werden können.
Auf schulischen Datenträgern dürfen keine privaten Daten abgelegt werden. Die von Schülerinnen/Schülern erstellten Daten, Verzeichnisse und die besuchten Webseiten können grundsätzlich von Lehrkräften, Systembetreuern und der Schulleitung kontrolliert werden. Sie dürfen alle Aktivitäten am Rechner beobachten und jederzeit eingreifen. Alle Netzwerkzugriffe werden grundsätzlich protokolliert und zusammen mit den zugehörigen persönlichen Daten gespeichert. Die Speicherung und Weitergabe dieser Daten ist in Art. 85 BayEUG geregelt. Am Schuljahresende werden die von den Schülerinnen/Schülern im Schulnetz gespeicherten Daten und Verzeichnisse gelöscht.
Das Schulmanagementsystem „Edupage“, welches durch die Schule bereitgestellt wird, darf nur zu schulischen Zwecken verwendet werden. Die Absätze 2 (Passwörter) und 8 (Verbotene Nutzungen) gelten entsprechend auch für das Schulmanagementsystem.
Für die Teilnahme an von Lehrkräften einberufenen Videokonferenzen gilt Absatz 8 (Verbotene Nutzungen) entsprechend. Des Weiteren gelten die Verhaltensregeln aus Anlage 2 dieser Nutzungsordnung. Jegliche Aktionen, welche den Unterricht per Videokonferenz stören sind zu unterlassen. Die Zugangsdaten für Videokonferenzen (Zugangslink, virtuelle Raumnummer, Passwort etc.) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können folgende Konsequenzen nach sich ziehen: Ausschluss von der Nutzung der Geräte, schulordnungsrechtliche, ggf. auch zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen.
Im Umgang mit digitalen Endgeräten gelten die Bestimmungen der Nutzungsordnung für digitale Endgeräte.
Für einzelne Räume (z. B. Klassenzimmer mit Beamer, Bibliothek, Fachräume usw.) können über diese grundsätzliche Benutzerordnung hinaus entsprechend angepasste und/oder ergänzende Bestimmungen vereinbart werden.
Die Schule behält sich vor, diese Nutzungsordnung zu ändern. In diesem Fall wird die neue/geänderte Nutzungsordnung bekannt gegeben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Schulforum
Kaufbeuren, den 11.11.2020